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Insolvenzverfahren in Österreich ..machbar aber nicht immer einfach! | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
400.000 Haushalte in Österreich sind hoch verschuldet
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Genau wie in Deutschland beginnt alles mit dem außergerichtlichem Ausgleich. Dies bedeutet der Schuldner hat entweder selbst oder mit fremder Hilfe (z.B. Anwalt oder Schuldenberater) alle Gläubiger zu kontaktieren, mit dem Ziel, Ratenvereinbarungen zu treffen. Das Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn alle Gläubiger dem angebotenen Ratenvergleich zustimmen. Ist dies nicht der Fall kommt es zu Phase II. Ab hier beginnt dann der gerichtliche Teil. Jetzt kontaktiert das Gericht die einzelnen Gläubiger. Im Prinzip geschieht hier fast das Gleiche wie im außergerichtlichem Versuch, allerdings mit einigen Veränderungen wie zum Beispiel dem Zinsstop. Ist der gerichtliche Einigungsversuch sofort erfolgreich kommt es zur Vermögensverwertung. Dies ist allerdings nur selten der Fall, also kommt es vor der Vermögensverwertung noch zum so genannten Zwangsausgleich. Hier können zwar einzelne Gläubiger ablehnen, aber es zählt die Gläubigermehrheit. In der nächsten Phase wird der gerichtliche Zahlungsplan erstellt. Entscheidend für die monatlichen Zahlungen die der Schuldner in den nächsten Jahren zu leisten hat ist in dieser Phase das voraussichtliche Einkommen der nächsten Jahre. Auch in dieser Phase steht und fällt alles mit der Mehrheit der Gläubiger. Kommt es wieder nicht zu einer Einigung startet das so genannte Abschöpfungsverfahren. In dieser Phase entscheidet allein das Gericht über die von Schuldner zu erbringenden Zahlungen. Diese Entscheidung des Gerichts ist dann für alle Parteien bindend. Eine Zustimmung der Gläubiger muss in diesem Fall nicht mehr vorliegen. Zeitgleich zum Abschöpfungsverfahren wird im Regelfall die Restschuldbefreiung beantragt. Jetzt startet die Wohlverhaltensperiode. Dies bedeutet der Schuldner hat nun die vom Gericht festgelegten Zahlungen zu leisten und sich entsprechend 'gesetzestreu' zu verhalten. Damit ist unter anderem gemeint, dass der Schuldner keine weiteren Verbindlichkeiten eingehen darf. Erfüllt der Schuldner die vom Gericht auferlegten Bedingungen so wird ihm nach Ablauf die Restschuldbefreiung erteilt. Im werden also die verbleibenden Schulden erlassen. |
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Zusammengefasst sei gesagt, dass die Durchführung eines
Insolvenzverfahrens in Österreich zwar grundsätzlich möglich und in vielen
Fällen auch sicherlich ratsam ist, dabei allerdings auch ein sehr beschwerlichen
Weg zu gehen ist. Alternativ zum Insolvenzverfahren sollte deshalb geprüft und
abgewogen werden ob nicht entweder eine Schuldenregulierung oder ein
Insolvenzverfahren in einem anderen EU-Land wie z.B. Frankreich in Anspruch
genommen werden kann..
Sicherlich können wir hier in der Kürze einer Webseite nicht alle Ihre Fragen beantworten. Wir stehen Ihnen aber jederzeit und gern für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Ja, ich möchte mich gern weiter - kostenlos - informieren..
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