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Insolvenzverfahren in Deutschland
..die wichtigsten Details und Infos!

Diese Seite beschäftigt sich mit einzelnen Details zum Insolvenzverfahren in Deutschland. Wir gehen an dieser Stelle davon aus, dass Sie bereits die vorherige Seite 'Das Insolvenzverfahren' gelesen haben und somit bereits den grundsätzlichen Ablauf des Insolvenzverfahrens kennen.

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz?

Ziel eines Schuldners ist in fast allen Insolvenzverfahren die Erlangung der Restschuldbefreiung. Dorthin gibt es zwei Wege: Die Regelinsolvenz (auch Unternehmensinsolvenz genannt) und die Verbraucherinsolvenz.

Für wenn kommt welches Verfahren zum tragen?
Um zu verstehen wer welches Verfahren in Anspruch nehmen kann bedienen wir uns einer kleinen Grafik die die grundsätzlichen Kriterien in etwas vereinfachter Form darstellt:

Schaubild zur Unterscheidung von Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz.

Wie Sie anhand der oben stehenden Grafik ersehen können, kommt für juristische Personen, also z.B. eine GmbH GENERELL das Regelinsolvenzverfahren zum tragen, während für natürliche Personen, die rein privat verschuldet sind (es wurde und wird keine Selbständigkeit ausgeführt), das Verbraucherinsolvenzverfahren beansprucht wird. Übt oder übte die natürliche Person eine Selbständigkeit aus so ist entsprechend den Verzweigungen der Grafik zu ersehen welches Verfahren zum tragen kommt.

Wer bekommt die Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung wird jedem Schuldner in der Regel nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode per Beschluss des Gerichts erteilt, sofern dies auch beantragt wurde. Im Regelfall wird dieser Antrag bereits zu Beginn des Verfahrens zusammen mit dem eigentlichem Insolvenzantrag gestellt.

Ob es zur Erteilung der Restschuldbefreiung kommt richtet sich danach, ob der Schuldner sich während der Wohlverhaltensperiode 'gesetzestreu' verhalten hat. Mit der Umschreibung 'gesetzestreu' wird umschrieben ob der Schuldner die ihm während dieser Zeit auferlegten Bestimmungen eingehalten hat. Dazu zählt zum Beispiel die regelmäßige Zahlung der über die Pfändungsgrenze erzielten Einnahmen an den Verwalter, oder z.B. der stetige Versuch ein 'angemessenes' Einkommen zu erwirtschaften. Weitere durch die Gerichte als 'nicht gesetzestreu' gewertete Handlungen sind z.B. weitere Verschuldung oder während des Verfahrens gemachte 'Falschangaben'. Hat der Schuldner alle Auflagen und Bestimmungen erfüllt, so steht der Restschuldbefreiung durch das Gericht prinzipiell nichts im Wege.

Wie lange dauert es bis zur endgültigen Restschuldbefreiung?
In Deutschland gibt es zwei Arten der Wohlverhaltensperiode. Die 'normale' Wohlverhaltensperiode (6 Jahre) und die 'verkürzte' Wohlverhaltensperiode (5 Jahre). Die verkürzte Periode kommt dann zum tragen, wenn es sich um einen so genannten 'Altschuldenfall' handelt. Dies ist dann gegeben, wenn der Antragsteller bereits vor dem 01.01.1997 verschuldet war UND bereits vor diesem Datum gerichtliche Maßnahmen (fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eines Gläubigers, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, etc.) getätigt worden sind. Sofern eine verkürzte Wohlverhaltensperiode von 5 Jahren beantragt wird, MÜSSEN dem Gericht entsprechende Nachweise erbracht werden.

 

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