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Das Insolvenzverfahren ..der gesetzliche Weg zur Restschuldbefreiung | ||||||||||||
Der gesetzliche Weg um schuldenfrei zu werden.Wie wir schon auf der Seite 'Konkurs und Insolvenz' lesen konnten, hatte noch bis vor wenigen Jahren das 'alte' Konkursgesetz Gültigkeit. Alt deshalb, weil es immerhin bereits am 1.Oktober 1879 in Kraft getreten war und erst vor kurzem durch neuere Regelungen ersetzt wurde. In Österreich am 01.01.1995 in Deutschland am 01.01.1999. Das 'alte' Gesetz sah die Möglichkeit des Konkurses lediglich für Unternehmen vor. Eine GmbH oder AG konnte also 'Konkurs anmelden'. Die Masse (Konkursmasse) wurde dann sofern überhaupt vorhanden auf die Gläubiger verteilt. Damit war grob gesagt das Konkursverfahren beendet. Privatpersonen (aber auch ehemalige Gesellschafter oder Geschäftsführer von Konkursfirmen) blieben auf Ihren Schulden sitzen. Hatte sich also jemand privat verschuldet und war aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in der Lage seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, gab es keinen gesetzlich geregelten Ausweg aus dieser Situation. Das Gleiche galt für ehemalige Unternehmer die zwar die Verbindlichkeiten des Unternehmens durch das Konkursverfahren regeln konnten, aber private Bürgschaften (der Unternehmer hat mit seinem Haus und Grund oder einer Lebensversicherung für einen Firmenkredit gebürgt) blieben auch nach dem vorgenommenem Konkurs noch übrig. Dies hat sich mit der Einführung der neuen Gesetzgebung geändert. Aus dem 'alten' Konkursrecht wurde das 'neue' Insolvenzrecht. Sicherlich, das Gesetz war und ist an vielen Stellen immer noch verbesserungsbedürftig, wurde auch schon mehrfach 'nachgebessert', aber es ermöglicht eben den oben genannten Personen auch ein privates Insolvenzverfahren vor Gericht zu führen. So können neuerdings auch private Verbindlichkeiten ähnlich wie bei einem Firmenkonkurs gerichtlich geregelt abgebaut werden. Juristen nennen dieses Verfahren gern 'die kleine Insolvenz' - nicht um das Verfahren an sich oder gar die Beteiligten abzuwerten - sondern vielmehr deshalb, weil sie damit eine Abgrenzung zur Firmeninsolvenz (der 'großen' Insolvenz) erreichen möchten. Am Ende winkt dem 'ordentlichem' Schuldner sogar der Erlass der restlichen Verbindlichkeiten. Man spricht von 'Restschuldbefreiung'. Diese zu erreichen ist nicht ganz einfach, aber auch nicht unmöglich.. Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?Nur um noch einmal Einigkeit zu schaffen: Wir sprechen jetzt und hier von der oben beschriebenen 'kleinen Insolvenz', nicht von Firmeninsolvenzen. Wir reden also über das Insolvenzverfahren für Privatpersonen, Ex-Unternehmer, Kleingewerbetreibende, etc. Wer kann ein Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen? Der erste Schritt, der außergerichtliche Vergleich Wo liegt dann der Unterschied zwischen einer Schuldenregulierung und dem außergerichtlichem Einigungsversuch? Diese Frage lässt sich nicht ganz so leicht beantworten.. Eigentlich dürfte es keinen Unterschied geben.. Aber in der Praxis gibt es diesen Unterschied schon.. Letztendlich alles eine Frage des angestrebten Ziels. Will jemand z.B. das gesetzliche Verfahren gar nicht in Anspruch nehmen (siehe Schuldenregulierung) wird sein gesetzlicher Vertreter (z.B. ein Anwalt) den Schriftverkehr dementsprechend abstimmen. Alles Wirken und Tun wird darauf abgestimmt sein mit den Gläubigern entsprechende Vergleiche und Reduzierungen zu erzielen ohne das es zu weiteren gerichtlichen Schritten, sei es Seitens der Gläubiger, oder sei es Seitens des Schuldners kommt. Im anderen Fall, wenn der Mandant (also der Schuldner) als Ziel die gerichtliche Regelung seiner Verbindlichkeiten wünscht, wird der Vertreter des Schuldners seinen Schriftverkehr sicherlich anderes gestallten, da mit der erfolgreichen außergerichtlichen Einigung im Prinzip das gerichtliche Verfahren erst gar nicht in Anspruch genommen werden kann.. Der gerichtliche Vergleichsversuch Das Kernverfahren Die Wohlverhaltensperiode Die Restschuldbefreiung Auf den folgenden Seiten 'Insolvenzverfahren in
Deutschland', 'Insolvenzverfahren in Österreich' und 'Insolvenzverfahren in
Frankreich' finden Sie weitere Informationen. Haben Sie noch Fragen zum Thema?
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