Andere Themenseiten:
Startseite (Main)
Firmengründungen
Business Kontakte
Business Auskünfte
EU-Fördermittel
Büroservice
Personalbeschaffung
und Training

Fachanwalt oder
Steuerberater suchen

Webdesign und
Webprojektierung


Übersicht:
Startseite (Main)
Partner gesucht
SiteMap
Suchen
Impressum






Gegenmaßnahmen - die Schuldenregulierung
..eine Alternative zum Insolvenzverfahren!



Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten schuldenfrei zu werden.

Wie wir an den Beispielen auf der vorangegangenen Seite sehen konnten sind die Möglichkeiten sich zu verschulden sehr unterschiedlich. Schulden können aus unternehmerischen Handlungen entstehen, aus Unglücksfällen, Krankheiten (dazu gehören sicherlich auch Suchterkrankungen wie z.B. Alkoholsucht, aber auch z.B. Spielsucht, etc.). Nicht zu vergessen die Vielzahl von Schuldnern die schlichtweg den Überblick verloren haben, also stetig weitere Verbindlichkeiten aufgebaut haben (zum Teil sogar nur um das nackte Überleben zu sichern..), ohne die bitteren Konsequenzen am Ende zu ersehen. So vielfältig die Möglichkeiten sind sich zu verschulden - am Ende stehen die Schuldner im Regelfall immer an der gleichen Position, der Suche nach einem Ausweg.

Die Schuldenregulierung durch ein Moratorium

Die erste Möglichkeit sich 'sauber' zu entschulden ist schon einige Jahrzehnte alt aber dennoch recht unbekannt - Die Schuldenregulierung. Sinn einer solchen Regulierung ist wie der Name an sich schon verrät, die Verbindlichkeiten (Schulden) einer Person mit den Gläubigern zu regeln. Anwälte benennen dieses Verfahren oft mit dem lateinischem Begriff 'Moratorium' was soviel bedeutet wie 'Aufschub fälliger Zahlungen '. In der Praxis wird hier jedoch nicht 'aufgehoben' sondern vielmehr 'verglichen' und 'vereinbart'.

Die Schuldenregulierung in der Praxis

Eine Schuldenregulierung, also ein Moratorium, sollte stets von einer geeigneten Person, im Regelfall von einem Rechtsanwalt, vorgenommen werden. Nur dieser ist auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung in der Lage entsprechend erfolgreichen Schriftverkehr mit den Gläubigern zu führen. Sicherlich kann auch 'eigener' Schriftverkehr eines Schuldners akzeptable Ergebnisse erzielen, aber die Gefahr an den ausgebufften Rechtsabteilungen einiger Gläubiger zu scheitern ist an dieser Stelle sehr hoch.. Auch die Dienste selbsternannter gewerblicher 'Schuldenregulierer ' sind nicht sonderlich zu empfehlen. Dazu mehr weiter unten..

Der Anwalt benötigt zur Durchführung eines Moratoriums eine Vielzahl von Informationen.

Im Regelfall beginnt das Sammeln von Informationen mit der 'Gläubigeraufstellung', d.h. es werden (und müssen) sämtliche Verpflichtungen (Schulden) peinlich genau erfasst werden. Dazu zählen Name und Anschrift der Gläubiger, eventuell auch Name und Anschrift der Gläubigervertreter (z.B. Anwalt, Inkassodienst, etc.), die für den Schriftverkehr notwendigen Kundennummern und Aktenzeichen, die ursprüngliche Schuldsumme, die aktuelle Schuldsumme, die aufgelaufenen und eventuell noch anfallenden Zinsen und Kosten. Außerdem muss berücksichtigt werden ob und in welcher Höhe noch an den oder die Gläubiger geleistet wird, ob möglicherweise einer der Gläubiger pfändet und welche gerichtlichen Maßnahmen (z.B. Mahnbescheid MB, Vollstreckungsbescheid VB, oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung EV) die einzelnen Gläubiger bereits vollzogen haben.

Im zweiten Schritt muss die aktuelle finanzielle Situation des Mandanten geklärt werden. Über welche Einkünfte wird verfügt? Gibt es einen mitverdienenden Ehepartner? Sind unterhaltspflichtige Kinder vorhanden? Wie hoch ist die monatliche Miete, die Nebenkosten, etc. Weitere Fragen sind z.B. ist ein PKW vorhanden? Alt? Neu? Wie hoch belastet? Sind noch weitere Zahlungen zu leisten, z.B. Versicherungsbeiträge, etc.? Sind all diese Informationen gesammelt, ist es möglich anhand von (durch den Gesetzgeber festgelegten) Tabellen zu bestimmen wie hoch der monatliche pfändungsfreie Betrag der Einkünfte ausfällt, bzw. anders herum betrachtet wie hoch die 'vertretbare' Rate ausfällt die auf der einen Seite die Gläubiger bedient und zum anderem dem Mandaten genug 'Luft' zur Lebensführung ermöglicht.

Ist eine für alle Seiten wohl 'vertretbare' Rate ermittelt, kann der nächste Schritt vollzogen werden: Es wird ein (meist vorläufiger) Tilgungsplan entwickelt, der die zukünftig zu erbringende monatliche Tilgungsrate unter Berücksichtigung der anstehenden Summen, Zwangsmaßnahmen, etc. auf die einzelnen Gläubiger aufteilt. Die Gläubiger werden nun angeschrieben und um fristgerechte Stellungnahme zum vorgelegten Tilgungsplan gebeten.

In einigen Fällen kommt es schon in dieser ersten Phase zur Anerkenntnis des Tilgungsplans, jedoch nicht immer und nicht unbedingt. Gute Anwälte 'bauen' den Tilgungsplan deshalb mit einer Art 'Reserve' auf, so dass mit dem einen oder anderem Gläubiger meist noch 'nachverhandelt' werden kann um den Tilgungsplan dann abschließend durchzusetzen.

Auch hier gilt: Jeder Fall ist schon im Ursprung anders. Schulden sind nicht gleich Schulden. Hat ein Mandant z.B. sein Fahrzeug bereits verloren (z.B. durch einen selbstverschuldeten Unfall ohne bestehende Vollkaskoversicherung) und schuldet er der finanzierenden Bank z.B. noch 3.000 Euro, so ist diese Bank sicherlich eher bereit eine geringe monatliche Rate zu akzeptieren als wäre das Fahrzeug noch in der täglichen Nutzung. In diesem Fall müsste die Bank unter Umständen mit einer höheren Rate bedient werden oder würde anderenfalls dazu neigen das Fahrzeug 'zurückzuholen' sprich zu 'verwerten'..

Sie sehen, jede noch so geringe Kleinigkeit muss durchdacht werden wenn eine Schuldenregulierung erfolgreich verlaufen soll.

Deshalb auch noch einmal unsere gut gemeinte Empfehlung: Nur ein sachverständiger Anwalt (der zudem noch über entsprechende Erfahrung verfügt) ist in der Lage ein Moratorium erfolgreich durchzuführen.

Die Vor- und Nachteile einer Schuldenregulierung

Die Vorteile der Regulierung sind abhängig von der Ausgangsposition. Nehmen wir z.B. an, ein Gewerbetreibender, ansässig in einem kleinen Vorort, bemerkt, dass er offensichtlich kaum noch in der Lage ist seine monatlichen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Mal 'zieht' er seine Telefonrechung, mal die Miete für das Ladenlokal.. Im Prinzip zahlt er schon eine geraume Zeit nur so 'wie er kann'..

Da er ein Kleinunternehmen führt (eine Personengesellschaft, keine GmbH o.ä.) ist es für ihn nicht zwingend Konkurs anzumelden. Er könnte sein Gewerbe abmelden. Die restlichen Verbindlichkeiten würden an ihm 'hängen' bleiben und auf Grund seiner jahrelangen Selbständigkeit wären seine Chancen als Arbeitnehmer beruflich Fuß zu fassen sehr gering. Neben der Möglichkeit sich wie bisher von Monat zu Monat zu retten und auf bessere Zeiten zu hoffen bleiben ihm noch zwei weitere Möglichkeiten: Er kann entweder das seit einiger Zeit gesetzlich geregelte Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen (mehr dazu auf der nächsten Seite) oder er versucht mit seinen Gläubigern entsprechende außergerichtliche Vergleiche zu schließen, führt also ein Moratorium durch.

Ohne schon einen Blick auf das Insolvenzverfahren geworfen zu haben: Das Moratorium bietet in dem hier besprochenem Fall drei erhebliche Vorteile: 1). der Unternehmer steht auf Dauer gesehen besser da indem mit einzelnen Gläubigern feste monatlich für BEIDE Seiten vertretbare Einigungen getroffen werden. 2). der Unternehmer führt nach Außen hin seinen Betrieb in der Kleinstadt weiter ohne in der Rubrik 'Insolvenzen' der Tageszeitung aufgeführt zu werden. 3). Hält sich der Unternehmer an die vereinbarten Vergleiche, hat er genug 'Luft' um sich wieder auf seine ursprüngliche Tätigkeit zu konzentrieren ohne weitere gefürchtete gerichtliche Maßnahmen der Gläubiger über sich ergehen lassen zu müssen.

Soviel zu den Vorteilen.. Aber in der Regel bringen Vorteile auch Nachteile mit sich und die wollen wir an dieser Stelle auch ansprechen..

Nimmt ein Schuldner die hier beschriebene Schuldenregulierung in Anspruch MUSS er sich darüber im Klaren sein, dass der einmal, mit viel Mühe und Aufwand auf die Beine gestellte Tilgungsplan, für alle Beteiligten so etwas wie die Bibel ist.

Hat sich z.B. ein Gläubiger nach langwierigen Verhandlungen bereiterklärt weitere gerichtliche Maßnahmen zu stoppen, eine geringere Rate als ursprünglich vereinbart zu akzeptieren oder sogar auf Zinsen und Kosten zu verzichten, versteht dieser Gläubiger keinen Spaß mehr, wenn die dann vereinbarten Tilgungsraten unpünktlich oder gar nicht erscheinen.

Grundsätzlich neigen derart verärgerte Gläubiger dann dazu weitere gerichtliche Maßnahmen vorzunehmen, verstärkt Pfändungen durchzuführen, etc. Verhandlungen sind dann nur noch sehr schwierig zu führen, wenn nicht sogar unmöglich.

Nimmt man also eine Schuldenregulierung in Anspruch sollte man sich stets vor Augen halten das die mit den Gläubigern getroffenen Vereinbarungen strikt einzuhalten sind. Treten während der Tilgungsphase Probleme auf (Rate kann nicht oder nur in Teilen erbracht werden), ist es deshalb unbedingt und SOFORT notwendig den ausführenden Anwalt zu unterrichten, der dann die Möglichkeit hat, die Gläubiger entsprechend zu unterrichten um eventuell unerwünschte Maßnahmen zu verhindern.

Auch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass mit der Durchführung einer Schuldenregulierung lediglich Vergleiche geschlossen werden, die nur und ausschließlich das Ziel haben beide Seiten zu befriedigen. Es besteht keine Aussicht eine Restschuldbefreiung zu erlangen, so wie im gesetzlichem Insolvenzverfahren vorgesehen.

Gewerbliche Schuldenregulierer

Noch ein Wort zu gewerblichen Schuldenregulierern. Diese bieten Ihre Dienste oft in Tageszeitungen (Sparte 'Darlehen & Kredite) an. Oftmals werden Texte wie 'Hilfe bei totaler Überschuldung' oder 'Nur noch eine Rate an eine Stelle' oder ähnliches inseriert. Den Schuldnern werden dann im Regelfall so genannte 'Verwaltungsverträge' vorgelegt, die den Schuldner verpflichten, monatliche Raten an eben diese 'Verwaltungsgesellschaften' zu zahlen. Die Verwaltungsgesellschaften wiederum führen dann die monatlichen Raten gemäß eines (meist von einem für oder mit den Gesellschaften arbeitenden Anwalts) erstellten Tilgungsplans an die Gläubiger ab. Gegen Gebühr versteht sich.

Wir haben uns mehrere solcher Verträge angesehen. In der Praxis zahlt der Schuldner meistens 1,5 bis 2 Tilgungsraten an Abschlussgebühr und monatlich zwischen 12 und 15 % der Tilgungsrate als 'Verwaltungsgebühr' (zzgl. Umsatzsteuer..).

Im Klartext: Wird eine monatliche Tilgungsrate von z.B. 800,00 Euro vereinbart, so erhält die 'Verwaltungsgesellschaft' zum einen eine einmalige Gebühr von zwei Tilgungsraten (800,00 EU x 2 zzgl. 16% Ust. = 1.856,00 EU) sowie eine monatliche Verwaltungsgebühr von immerhin 15% zzgl. Ust aus der Tilgungsrate (15% aus 800,00 EU = 120,00 EU zzgl. 16% Ust. = 139,20 EU). Von der monatlichen Tilgungsrate 800,00 EU bleiben also gerade einmal 660,00 EU zur Tilgung der Verbindlichkeiten über.. Und selbst die bleiben nicht über, da im Regelfall noch die 'Abschlussgebühr' aus den monatlichen Raten entnommen wird. Auch die anwaltliche Brago-Rechnung ist damit noch nicht beglichen. Diese muss gesondert oder ebenfalls aus den monatlichen Tilgungsraten entnommen werden. So bleiben dann von 800,00 EU Tilgungsrate mit viel Glück noch etwa 500,00 EU übrig die dann tatsächlich für die Gläubiger aufgewendet werden können. Ein gutes aber auch gewagtes Geschäft für die gewerblichen Regulierer. Nicht selten werden Sie juristisch (gerichtlich und auch durch den Staatsanwalt) verfolgt. Wucher, Geschäfte mit Abhängigen oder z.B. auch verbotene Rechtsberatung oder Mandatsbeschaffung sind oft das Tagesgeschäft solcher 'Verwaltungsfirmen'.

Auf der nächsten Seite 'Das Insolvenzverfahren' beschäftigen wir uns mit der Möglichkeit Schulden durch die neuerdings gesetzlich geregelte Insolvenz abzubauen.

Haben Sie noch Fragen zum Thema?
Dann schreiben Sie uns - es kann sich lohnen!

Sicherlich können wir hier in der Kürze einer Webseite nicht alle Ihre Fragen beantworten. Wir stehen Ihnen aber jederzeit und gern für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Ja, ich möchte mich gern weiter - kostenlos - informieren..



Startseite (Konkurs und Insolvenz)  Insolvenzverfahren in Österreich
  Konkurs und Insolvenz   Insolvenzverfahren in Frankreich
  Gegenmaßnahmen  Den richtigen Weg finden
  Die Schuldenregulierung   Aktuelle Rechtsprechung
weiter >>  Das Insolvenzverfahren   FAQ Konkurs und Insolvenz
  Insolvenzverfahren in Deutschland  Ihre Fragen an uns!
 


Mein Google PageRank™ - Ein kostenloser Service von prelaunch24.com