Wohlverhaltensperiode
Die Wohlverhaltensperiode beschreibt einen, vom Gericht vorgegebenen, Zeitraum
innerhalb des Insolvenzverfahrens, in dem ein Schuldner sich zu bemühen hat,
alle ihm auferlegten Obliegenheiten [gemäß
§ 295 ff. InsO] zu erfüllen. Zu diesen
Obliegenheiten zählt z.B. das der Schuldner sich bemühen muss 'das zu verdienen
was er verdienen kann'.. So sind dann alle Einkünfte oberhalb der
Pfändungsfreigrenze an den (im Regelfall vom Gericht bestellten) [Treuhänder]
abgetreten. Dieser verteilt den [Erlös]
auf die einzelnen Gläubiger.
Der Zeitraum der Wohlverhaltensperiode beträgt 5 bzw. 6 Jahre
in Deutschland und max. 7 Jahre in Österreich.
Die Zeitangabe von 5 ODER 6 Jahren in Deutschland erklärt
sich wie folgt: Die 'normale' Wohlverhaltensperiode beträgt 6 Jahre, kann aber
unter Umständen verkürzt werden wenn es sich um einen [Altschuldenfall]
handelt.
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