Regulierung (Schuldenregulierung)
Der Begriff der Regulierung hat im Bezug auf das Thema [Konkurs]
und [Insolvenz]
verschiedene Bedeutungen:
Regulierung/Schuldenregulierung im Sinne eines Moratoriums
Vor der Einführung der neuen Rechtsverordnungen (1995 in Österreich, 1999 in
Deutschland), blieb es ausschließlich [juristischen
Personen] (z.B. GmbH, AG) vorbehalten ein Verfahren [Konkursverfahren]
über das eigene Vermögen zu Eröffnen. [Natürlichen
Personen], also Privatpersonen, Kleinunternehmer und gewebetreibenden
Selbständigen war dieser Weg versperrt.
So ergab es sich, dass sich eben für diese Gruppen der Weg
des Moratoriums als geeignete Lösung zur Entschuldung bot. Während Juristen den
Begriff [Moratorium]
bevorzugten, prägte sich allgemein der Begriff der 'Regulierung' oder
'Schuldenregulierung'. Grob gesagt versteht man unter Regulierung oder
Schuldenregulierung die außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und
Gläubiger im Bezug auf bestehende [Verbindlichkeiten].
Mehr Informationen zum Thema Regulierung bzw.
Schuldenregulierung im Sinne eines Moratoriums finden Sie hier:
Regulierung/Schuldenregulierung im Sinne eines Insolvenzverfahrens
Mit Einführung der neuen Verordnungen (siehe oben) hat sich die Bedeutung der
Regulierung bzw. Schuldenregulierung insofern gewandelt, als das nunmehr der
Zusammenhang mit dem Begriff [Insolvenzverfahren]
betrachtet wird.
Grob vereinfacht betrachtet (sehr grob..) besteht ein
Insolvenzverfahren aus zwei Phasen, der außergerichtlichen und der gerichtlichen
Phase. Sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Phase wird
grundsätzlich versucht eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger
herzustellen. Im Gegensatz zur oben beschriebenen Regulierung in Form des
Moratoriums werden hier allerdings vollständig andere Maßstäbe vorausgesetzt und
vorgenommen.
Mehr Informationen zum Thema Regulierung bzw.
Schuldenregulierung im Sinne eines Insolvenzverfahrens finden Sie hier:

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