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FAQ - Konkurs und Insolvenz
..die wichtigsten Begriffe schnell und kurz erklärt!


FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Konkurs und Insolvenz


Was bedeutet Restschuldbefreiung ? (Kurzinfo)



 

Restschuldbefreiung
Erlöschen der verbleibenden Schulden nach erfolgreicher Abwicklung eines [Schuldenregulierungsverfahrens]. Die Restschuldbefreiung wird durch das zuständige Gericht erteilt. Sie wird nur dann erteilt, wenn der Schuldner alle ihm im Verfahren auferlegten Pflichten befolgt hat [Wohlverhaltensperiode]. Ist das Gericht der Meinung die Auflagen seinen nicht erfüllt kommt es zur [Versagung der Restschuldbefreiung].

Als [Regulierungsverfahren] kommen

  • der außergerichtliche Vergleich / Ausgleich (DE, AT)

  • der gerichtliche Vergleich (DE, AT)

  • der Zwangsausgleich (AT)

  • und ab 1995 der Zahlungsplan und das Abschöpfungsverfahren (AT)

in Betracht. Letzteres führt den Begriff der Restschuldbefreiung auch im Namen: "Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung".

 

Weitere Informationen zum Thema Restschuldbefreiung:



Haben Sie noch Fragen zum Thema?
Dann schreiben Sie uns - es kann sich lohnen!

Sicherlich können wir hier in der Kürze einer Webseite nicht alle Ihre Fragen beantworten. Wir stehen Ihnen aber jederzeit und gern für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Ja, ich möchte mich gern weiter - kostenlos - informieren..

 


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