Restschuldbefreiung
Erlöschen der verbleibenden Schulden nach erfolgreicher Abwicklung eines [Schuldenregulierungsverfahrens].
Die Restschuldbefreiung wird durch das zuständige Gericht erteilt. Sie wird nur
dann erteilt, wenn der Schuldner alle ihm im Verfahren auferlegten Pflichten
befolgt hat [Wohlverhaltensperiode].
Ist das Gericht der Meinung die Auflagen seinen nicht erfüllt kommt es zur [Versagung
der Restschuldbefreiung].
Als [Regulierungsverfahren] kommen
der außergerichtliche Vergleich / Ausgleich (DE, AT)
der gerichtliche Vergleich (DE, AT)
der Zwangsausgleich (AT)
und ab 1995 der Zahlungsplan und das Abschöpfungsverfahren (AT)
in Betracht. Letzteres führt den Begriff der
Restschuldbefreiung auch im Namen: "Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung".
Weitere Informationen zum Thema Restschuldbefreiung:

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