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Legale Anonymität durch die Gründung einer Treuhand Limited ! | ||||||||||||
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Und exakt diese Positionen werden innerhalb der Treuhand Limited von eben 'fremden' Personen oder Gesellschaften ersetzt, die keinerlei Rückschlüsse auf den tatsächlichen Unternehmer/Gründer der Limited erlauben. Wozu die Einrichtung einer Treuhand Limited ?Warum sollten 'Fremde' die wichtigsten Positionen einer Limited innehaben? Es gibt eine Vielzahl von Gründen warum Unternehmer es wünschen namentlich nicht in Erscheinung zu treten. Wir können (und wollen..) an dieser Stelle sicherlich nicht alle Möglichkeiten aufzählen, geben Ihnen aber hier eine kleine Auswahl der wichtigsten (uns bekannten..) Motive:
Generell sei festgehalten, dass Treuhandschaften zum Schutz des persönlichen, wirtschaftlichen und privaten Bereichs dienen. Treuhandschaften werden häufig von Personen des öffentlichen Lebens eingegangen, um ihre persönlichen wirtschaftlichen Engagements geheim zu halten. Treuhandverträge werden wesentlich üblicher und häufiger geschlossen werden, als landläufig bekannt ist.. Wer kann als Treuhänder einer Limited eingesetzt werden ? | ||||||||||||
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Auch juristische Personen (Firmen wie die GmbH, AG oder Ltd.) können treuhänderische Funktionen übernehmen. Wer sollte als Treuhänder einer Limited eingesetzt werden ?Das hängt ganz davon ab, welche Ziele Sie mit Ihrer Limited verfolgen. Im Zweifelsfall fragen Sie uns nach möglichen Lösungen - wir werden auch für Sie die richtige Konstellation herausfinden.. Unsere Empfehlung ist der Einsatz von 'verschwiegenen' Personen oder Gesellschaften (Anwälte, Steuerberater). Diese sind schon allein von der Gesetzgebung her verpflichtet 'Verschwiegenheit' zu bewahren, und somit ideal geeignet, treuhänderische Positionen zu besetzen. Die verschiedenen Formen der TreuhandMan unterscheidet zum einen die offene (offen gelegte) und die verdeckte Treuhand, zum anderen die uneigennützige (Verwaltungs-) Treuhand – zum Beispiel Verwaltung eines Unternehmens für einen Dritten im eigenen Namen oder im Interessen des Dritten – und die eigennützige (Sicherungs-) Treuhand. Die Treuhandschaft an abtretungsfähigen Gesellschafterrechten ist völlig unproblematisch und bedarf grundsätzlich auch keiner langwierigen Erörterung. Im Rahmen des globalen Wirtschaftslebens gibt es eine Vielzahl von Treuhandschaften, die sich zwischenzeitlich standardisiert eingebürgert haben und allgemein anerkannt sind. So gibt es z.B. große Treuhandgesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet worden sind, Geschäftsanteile treuhänderisch, meist für Firmenkunden, zu halten. Eine der originären Tätigkeitsgebiete der Anwaltschaft ist das treuhänderische Halten von Geschäftsanteilen für Mandanten. Die treuhänderische Übernahme von Geschäftsanteilen durch den Treuhänder | ||||||||||||
Hierunter versteht man Eigentumsrechte (an Gesellschaftsanteilen), die dem Treuhänder (Treunehmer) nach außen hin die volle Rechtsstellung eines Eigentümers verleiht, im Innenverhältnis (zum so genannten Treugeber) jedoch mehr oder weniger starken Beschränkungen unterworfen ist. Entsprechend verhält es sich auch für die Inhaberschaft an sonstigen Rechten und Forderungen , so dass letztendlich der Treugeber die tatsächliche Kontrolle über das Unternehmen besitzt, während der Treuhänder nach außen hin erscheint, so als könne er über das Eigentum im eigenen Namen als Berechtigter verfügen. |
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Die Rechtsbeziehungen zwischen Treugeber und TreuhänderDer Treuhandvertrag folgt den allgemeinen Regeln, also zum Beispiel Auftrag, Geschäftsbesorgung usw. Dem Treugeber steht immer ein Weisungsrecht (in Bezug auf die Wahrnehmung der treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsrechte) gegenüber dem Treuhänder zu. Weil die Gesellschafterstellung, die den Gegenstand des Treuhandverhältnisses bildet, nicht nur Rechte gewährt, sondern auch Pflichten auferlegt, sind diesem Weisungsrecht Grenzen gesetzt: der Treuhänder kann seine primären und sekundären Verwaltungsrechte in der Gesellschaft nur in der Beschränkung ausüben, die durch das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung und durch die Fürsorgepflicht (Treuepflicht) gegeben sind. Das heißt, der Treuhänder ist verpflichtet, seinerseits alles zu tun, was dem Wohl des Unternehmens dient, er ist jedoch nicht verpflichtet, Weisungen des Treugebers entgegen zu nehmen, welche gegen Recht und Gesetz verstoßen. Der Rahmen der Treupflicht wird also durch das Gesetz gesteckt. Für den Treugeber, der formal nicht Gesellschafter ist, gilt diese Beschränkung allerdings nicht. Die Beschränkung des Treugeber- Weisungsrechts beseitigt eine sich hieraus anderenfalls ergebende Kollisionsmöglichkeit. Der Treuhänder muss weisungsfrei handeln dürfen, wenn ihm die Gesellschafterpflicht weisungsgemäßes Handeln verbietet. Die gesellschaftsvertragliche Bindung geht insofern derjenigen aus dem Treuhandvertrag vor. Der sich im Konfliktfall gesellschaftstreu verhaltende Treuhänder bleibt haftungsfrei gegenüber dem Treugeber, auch wenn er dessen Weisung missachtet. Das Weisungsrecht des Treugebers ist durch seinen Gegenstand auf diese Weise beschränkt, denn der Treugeber dürfte, wenn er selbst Gesellschafter wäre, auch nicht anders handeln. Das heißt für den Treuhandvertrag, dass für den Treuhänder und seine Handlungen als oberste Prinzipien das Wohlergehen des Unternehmens steht. Im Kehrschluss stellt dies für den Treugeber selbstverständlich auch eine besondere Sicherheit dar: Wenn nämlich der Treugeber, durch falsche Berater oder auf Grund anderer Einflüsse, welche auch immer, vom Treuhänder Handlungen verlangt, welche dem Unternehmen schaden, so kann der Treuhänder diese Handlungen verweigern. Dem Treuhänder steht in einem solchem Fall das Recht zur fristlosen Kündigung des Treuhandvertrages zu. | ||||||||||||
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Damit behält der Treugeber bei den hier vorliegenden so genannten offenen Treuhandverhältnissen, stets vollumfänglich seine sekundären und primären Verwaltungsrechte an der Gesellschaft. Um solche Konflikte zu vermeiden, gibt es bei der so genannten offenen Treuhandschaft, d. h. bei sämtlichen hier in Frage kommenden Fällen, die Möglichkeit, dem Treugeber sämtliche eigenen Verwaltungsrechte einzuräumen. Dies kann durch Gesellschafterversammlung erfolgen. Hier hat der BGH entschieden, dass der Treugeber, sofern alle übrigen Gesellschafter zustimmen, seine Verwaltungsrechte ausüben kann (BGH Z10, 44/45 und – für treuhänderisch gehaltene GmbH–Anteile – WM 1976, 1274/1250). Damit bleiben dem Treugeber sämtliche Auskunfts- und Kontrollrechte. Sämtliche weiteren Verwaltungsrechte an der Gesellschaft, vor allem auch das Stimmrecht, ist mit dem Willen des Treuhänders in den Grenzen zulässiger Bevollmächtigung möglich, und solche Bevollmächtigung kann auch als unwiderruflich ausgestaltet werden, weil sie zeitlich stets durch den Fortbestand des Treuhandverhältnisses begrenzt bleibt. Deshalb wird der Treuhandvertrag grundsätzlich so formuliert, dass der Treugeber bereits im Treuhandvertrag bevollmächtigt ist, seine Stimmrechte auszuüben. Damit behält der Treugeber bei den hier vorliegenden so genannten offenen Treuhandverhältnissen, stets vollumfänglich seine sekundären und primären Verwaltungsrechte an der Gesellschaft. Unsere Hilfe zur Gründung einer Treuhand Limited:Auf Wunsch ermöglichen wir Ihnen die Führung Ihrer Limited durch/über einen Treuhänder. Dazu werden von uns deutschsprachige Rechtsanwälte und/oder Steuerberater als Treuhänder (Nominees) eingesetzt. Die Treuhänder statten Sie mit einer Handlungsvollmacht aus, so dass Sie als so genannter "Beneficial Owner" voll über Ihre Gesellschaft verfügen können. Sie haben so die Kontrolle über Ihre Limited, treten jedoch nicht persönlich in Erscheinung. | ||||||||||||
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Die Gestaltung von Treuhandverträgen ermöglicht es, dass der Treugeber, obwohl er offiziell nicht in Erscheinung tritt, innerhalb der Gesellschaft sämtliche Verwaltungsrechte wahrnehmen kann. Dies wird durch eine entsprechende Formulierung des Treuhandvertrages bewerkstelligt. Zwischen Treuhänder und Treugeber bestehen Treuepflichten, beide Seiten sind verpflichtet, die gegenseitigen Interessen zu wahren, auch der Treugeber darf vom Treuhänder keine gesetzeswidrigen Handlungen verlangen. Das Instrumentarium der Treuhandschaften bietet ausreichend Schutz für beide Seiten und die Interessen des Treugebers an Anonymität sind gewahrt. Im Rahmen der Führung eines modernen Unternehmens, bis sich die Form der englischen Limited auf dem Europäischen Markt darstellt, ist geeignet, Wettbewerbsvorteile zu nutzen und die Privatsphäre zu schützen. Ob und in welcher Form die Treuhand Limited für Ihre Bedürfnisse am besten zugeschnitten werden kann werden wir Ihnen gern im Gespräch mitteilen. Verwenden Sie dazu am besten das dafür vorgesehene Kontaktformular auf dieser Seite.. Bei dieser Gelegenheit noch ein wichtiger Hinweis: | ||||||||||||
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