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Kurzbeschreibung der UK Limited (Ltd.)Die Limited ist die über den Globus am meisten verbreitete Gesellschaftsform und besitzt zudem noch einen weltweit guten Ruf. Die Limited vermittelt nicht nur den Eindruck von Seriosität und Professionalität sondern verleiht selbst kleineren Unternehmen einen Anstrich von Internationalität. |
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Vergleichbar mit der GmbH, ist die Gründung einer Limited tatsächlich wesentlich kostengünstiger. Dies gilt nicht nur für die Gründungskosten, sondern auch für die Folgekosten. Besonders interessant an der Limited ist, dass sich die Höhe des Stammkapitals frei gestalten lässt. Die Limited Company ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wobei die Haftung auf ein Minimum von nur zwei britischen Pfund ( 2 £ ~ 3 € ) begrenzt werden kann. | ||||||||||||
Betrachten Sie die UK Limited als echte Alternative zur GmbH, AG oder SARL ! | ||||||||||||
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Ein weiterer Grund, der vielen Existenzgründern und Unternehmern Bauchschmerzen bereitet, ist das enorm hohe unternehmerische Risiko. Zwar gibt es eine Vielzahl von Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung wie z.B. die GmbH oder AG, doch nur wenige können es sich leisten, die von solchen Rechtsformen geforderten Mittel - meist in Form von Stammkapital - zu leisten. Selbst wenn der Unternehmer das Stammkapital ordentlich eingezahlt hat, so droht im Konkursfall immer noch der Haftungsdurchgriff auf den Geschäftsführer. Nicht selten endet der Traum vom eigenem Unternehmen als Akte des Staatsanwaltes.. Nicht zu vergessen sei an dieser Stelle auch, dass viele Ex-Unternehmer bzw. Ex-Geschäftsführer oftmals auf Grund vorangegangener Konkurse oder Insolvenzen von weiteren Gesellschaftsgründungen ausgegrenzt werden [Antezedentenüberprüfung] bzw. einem Berufsverbot unterliegen. | ||||||||||||
Rechtliche Grundlagen zum Betrieb einer Limited (Ltd.) in anderen EU-Staaten.Obwohl die Limited seit Jahrzehnten weltweit eingesetzt wurde, haben einige europäische Staaten in der Vergangenheit die rechtmäßige Anerkennung der Limited bestritten. Dies hat sich inzwischen geändert: die Limited Company ist rechtsfähig und berechtigt in jedem EU-Staat geschäftlich tätig zu sein. Der Europäische Gerichtshof hat dies wie folgt festgestellt und begründet: | ||||||||||||
| "Macht eine Gesellschaft, die nach dem Recht des Mitgliedstaats gegründet worden ist, in dessen Hoheitsgebiet sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, in einem anderen Mitgliedstaat von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch, so ist dieser andere Mitgliedstaat nach den Artikeln 43 EG und 48 EG verpflichtet, die Rechtsfähigkeit und damit die Parteifähigkeit zu achten, die diese Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungstaats besitzt." | ![]() | |||||||||||
| Weiterführende Informationen zu dieser Rechtsprechung finden Sie hier..
Die Geschäftstätigkeit einer neu gegründeten Limited kann sofort aufgenommen werden. Eine Eintragung im Handelsregister ist dazu rechtlich nicht erforderlich, aber empfehlenswert, zumal die Limited, ähnlich der GmbH, in einigen Ländern nur dann ihre beschränkte Haftung erhält, wenn Sie ordnungsgemäß im Handelregister eingetragen wurde.. Im zuständigen Gewerbeamt ist die Limited als Gesellschaft anzeigepflichtig, nicht genehmigungspflichtig. Durch das EU Recht hat die Limited die gleichen Rechte aber auch Pflichten wie eine GmbH. Selbst wenn Sie also mit Ihrer Limited alle Geschäfte ausschließlich vor Ort tätigen, also z.B. nur in Österreich, in Deutschland, oder in Frankreich, haben Sie mit keinerlei Nachteile gegenüber einer inländischen Gesellschaft. Aufgrund der EU-Bestimmungen (Maastrichter Vertrag Art. 52-58) ist die Limited generell überall voll handlungsfähig. Als Inhaber einer Limited bestimmen Sie allein, wie viele Aktien [Anteile an Ihrer Limited Company] zu welchem Wert pro Aktie, ausgegeben werden. Sie allein können frei wählen, wer und wie viele Personen in der Geschäftsführung tätig sind, und auch nur Sie allein können diese in ihr Amt bestellen oder entlassen. Ein Notar ist hierfür nicht notwendig! | ||||||||||||
Die Vorteile der Limited auf einen Blick:Die Limited (englische GmbH) bietet Unternehmern und Existenzgründern, egal aus welchem Gesichtspunkt betrachtet, eine Vielzahl von Vorteilen. Neben den im Verhältnis zu GmbH nur geringen Gründungskosten fallen unter anderem die minimale persönliche Haftungsbegrenzung und niedrige Betriebskosten ins Gewicht. Die Limited Company
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Die Nachteile der Limited auf einen Blick:Sicherlich haben Sie schon die eine oder andere Website zum Thema Limited angesehen und sicherlich ist Ihnen dabei aufgefallen, dass auf den meisten Seiten ausschließlich die Vorteile der Limited angesprochen werden. Aber Sie selbst wissen es: Jede Medallie hat zwei Seiten.. So auch bei der Limited. Wenn Sie sich für die Gründung einer Limited entscheiden sollten Sie folgendes wissen: Die Limited Company
Verstehen Sie die oben aufgeführten Nachteile nicht falsch: Sie sollen lediglich als Warnung für diejenigen gelten, die glauben, eine Limited eröffnet einfache Wege sich zu verstecken oder unbemerkt Steuern zu hinterziehen.. Allen anderen sei gesagt, dass die Limited eine ideale Basis zur Verwirklichung unterschiedlichster Projekte und Vorstellungen sein kann - zumindest dann - wenn man bereit ist sich an die tatsächlichen gesetzlichen Regelungen zu halten. Auf der nächsten Seite 'Einsatz der Limited' erfahren Sie mehr.. | ||||||||||||
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