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Ist die Limited tatsächlich für alle möglichen Aufgaben geeignet ? | ||||||||||||||||||
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Die Limited ist in ihrer Grundform tatsächlich so etwas wie eine 'EierlegendeWollmilchsau'. Zumindest kann sie für bestimmte Anforderungen oder Bedürfnisse extrem gut angepasst werden. Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten einer Limited. Bevor wir auf die unterschiedlichen Formen der Limited eingehen, sollten wir überdenken für wen die Limited überhaupt in Frage kommt. |
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Es sei vorab verraten, dass die Limited generell für 'Jedermann', also für Existenzgründer, bestehende Unternehmer oder Ex-Unternehmer, gleichwohl geeignet ist - sofern sie dem tatsächlichem Einsatzzweck entsprechend angepasst wird. Betrachten wir das Ganze aus der Sicht eines Existenzgründers: Jeder Neugründer steht vor der Wahl der für ihn passenden Gesellschaftsform. Je nach EU-Land stehen dem Existenzgründer im Regelfall die folgenden Gesellschaftsformen zur Verfügung: (Eingetragener) Einzelkaufmann Gesellschaften bürgerlichem Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (oHG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, GesmbH, SARL) Aktiengesellschaften (AG) Egal für welche der oben aufgeführten Gesellschaftsformen sich der Existenzgründer entscheidet - er hat zwangsläufig immer mit Nachteilen zu rechnen - es sei den - er entscheidet sich für eine Limited! Die Limited entschärft alle Schwächen der oben genannten Gesellschaftsformen: Kein Prestigeverlust wie bei der Personengesellschaft oder der 'Ein-Mann-GmbH'. Keine hohen Gründungskosten wir bei der GmbH oder AG. Keine hohe Stammkapitaleinlage - und - kein Haftungsdurchgriff, also absoluter Vermögensschutz! Die oben aufgeführten Überlegungen treffen sicherlich nicht nur auf den Gründer einer neuen Gesellschaft zu. Auch Ex-Unternehmer stehen nicht selten vor den gleichen Problemen: Mangelndes Kapital, Haftungsfrage und zum Teil auch Gründungs- oder Berufsverbote machen es ehemaligen Unternehmern und Selbstständigen nicht gerade leicht neu Fuß zu fassen. Auch hier sei die Limited empfohlen - sie eignet sich auf Grund ihres minimalen Kapitalbedarfs hervorragend für den unternehmerischen Neustart und hebelt etwaige Berufs- oder Gründungsverbote schlichtweg aus.. Fehlt uns noch der bestehende Unternehmer. Hier sind die Motive zur Gründung einer Limited im Regelfall entweder die Erweiterung eines bereits vorhandenen Unternehmens und/oder die erneute Eingrenzung der persönlichen Haftung. Weitere Motive sind z.B. die Sicherung von Betriebsgütern, Maschinen oder Immobilien.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Limited zu installieren. | ||||||||||||||||||
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Jede dieser Gesellschaftsformen für sich ist schon recht interessant, aber in Kombination absolut unschlagbar: Die 'normale' Limited in ihrer Grundform (Ltd.)Die Bezeichnung 'normal' gibt es natürlich insofern nicht. Sie soll an dieser Stelle lediglich verdeutlichen, dass es sich hier um die Grundform der Limited handelt. Wenn wir also im folgenden Text von der Limited oder Ltd. reden ist damit die Grundform der Limited gemeint.. | ||||||||||||||||||
Die Treuhand LimitedEine interessante Form der Limited ist die 'Treuhand' Ltd. Diese Rechtsform ist besonders interessant für Ex-Unternehmer, die häufig unverschuldet, unter negative Eintragungen beim KSV, der Schufa, der Creditreform oder anderen Auskunftsdiensten leiden. Hier bietet sich der Treuhänderservice an um auf legalem Weg wieder geschäftsfähig zu werden. Oftmals wird diese Form der Limited auch von Existenzgründern oder Unternehmern gewählt die aus unterschiedlichsten Gründen schlichtweg Anonymität wünschen, z.B. nach Ehescheidungen.. In der Treuhand Limited taucht der Unternehmer selbst namentlich nicht auf, hat jedoch die Kontrolle über die Gesellschaft. |
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Erreicht wir dies indem andere Personen (im Regelfall Anwählte und/oder Steuerberater) für das Amt des Direktors und des Secretary bestellt werden. Durch die Verschwiegenheitspflicht der Treuhänder ist absolute Diskretion gewahrt und die tatsächlich ausführende Person ist nach Außen hin nicht erkennbar. Mehr dazu auf unserer Themenseite 'Treuhand Limited'.. Die Ltd. & Co. KGDie Krönung der Limited für den Einsatz in Österreich oder Deutschland stellt mit Sicherheit die 'Ltd. & Co. KG' dar, besonders dann, wenn sie mit dem 'Treuhandmodell' kombiniert wird.. Die Einsatzmöglichkeiten sind breit gefächert, so dass die Ltd. & Co. KG ebenso von Kleingewerbetreibenden (Friseurläden, Elektrobetrieben) als auch von größeren Unternehmen (Speditionen, Handelsketten) betrieben wird. Wie funktioniert die Ltd. & Co. KG ? Um den Aufbau der Ltd. & Co. KG zu verstehen, betrachten wir zuerst einmal die reine KG (Kommanditgesellschaft). Die KG ist eine abgewandelte Form der oHG, also ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern die den gemeinsamen Zweck der Gewinnerwirtschaftung verfolgen. Besonderheit ist, dass einer der beiden Gesellschafter (der Komplementär) persönlich und uneingeschränkt haftet, während der andere Gesellschafter (der Kommanditist) mit seiner - im Gesellschaftsvertrag bestimmten - Einlage haftet. Es sei manchem Leser jetzt folgendes auf die Stirn geschrieben: Gut für den Kommanditisten, wenn dieser nur mit der vertraglich geregelten Einlage haftet - aber doch wohl schlecht für den Komplementär der uneingeschränkt mit seinem persönlichem Vermögen in die Haftung genommen wird.. Richtig! Deshalb auch die folgende Lösung: Der Komplementär einer KG kann auch eine juristische Person sein! Zum Beispiel eine GmbH oder eine Ltd. Womit wir am Ziel unserer Überlegungen sind - der Ltd. & Co. KG! Während der Unternehmer als Kommanditist lediglich mit der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage haftet übernimmt die Limited die Funktion des persönlich und unbeschränkt haftenden Komplementärs! Ein mehr oder minder perfektes Szenario für jeden Unternehmer! Geringe Gründungskosten, geringe Folgekosten und absolute Haftungsbegrenzung machen die Ltd. & Co. KG zum absoluten Spitzenreiter unter den möglichen Gesellschaftsformen! Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite 'Ltd. & Co. KG'. Auf der nächsten Seite 'Limited und Steuern' werden wir uns mit den steuerlichen Aspekten rund um die Limited beschäftigen. | ||||||||||||||||||
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